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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen des A10 Apartmenthauses

Betreiber ist die DISA Grundstücksentwicklungs GmbH & Co. KG, Auguste-Viktoria-Str. 24, 14193 Berlin, vertreten durch Frau Heidi Lorch, Geschäftsführer Dipl. Ing. Olaf Kurtze im weiteren A10 Apartmenthaus genannt.


I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge sämtlicher Leistungen und Lieferungen des A10 Apartmenthauses, insbesondere über die mietweise Überlassung von Apartments unseres Hauses zur zeitweisen Beherbergung von Gästen/Personen.


II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

1.    Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des A10 Apartmenthauses mit dem Auftraggeber (im weiteren Kunde genannt) zu Stande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

2.    Hat ein Dritter für einen Kunden verbindlich ein Apartment bestellt, haftet er dem A10 Apartmenthaus gegenüber gemeinsam mit dem Auftraggeber als Gesamtschuldner. Eine Unter- oder Weitervermietung ist nicht gestattet oder bedarf der schriftlichen Einwilligung des Apartmenthauses.

3.    Alle Ansprüche gegen das A10 Apartmenthaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren.


III. Reservierung, Zahlung, Vertrag

1.    Bei einer Buchung sind 20% des gesamten Mietpreises fällig. Diese Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen von der Sendung der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen oder bar vor Ort zu zahlen. Wenn die Anzahlung fristgemäß nicht bezahlt wird, dann wird die Buchung automatisch storniert. Bei Eingang des Betrages wird eine Auftragsbestätigung per E-Mail zugesendet.

2.    Eine Kaution ist entweder mit der Anzahlung per Überweisung oder bar beim Check-in:

  • bei einem Aufenthalt bis zu 28 Nächten ist 50 € Kaution zu zahlen,
  • bei einem Aufenthalt länger als 28 Nächte sind 100 € Kaution zu zahlen.

3.    Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des A10 Apartmenthauses mit dem Kunden zustande.

  • Bei einem Aufenthalt bis zu 28 Nächten sind alle die vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen, einschließlich Beherbergungsleistungen, von diesem beim Check-In zu bezahlen.
  • Bei einem Aufenthalt länger als 28 Nächten sind alle die vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen, einschließlich Beherbergungsleistungen, von diesem jeweils zum 1. des Monats auf unser Konto einzuzahlen.

4.    Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Beherbergungsleistungen.

IV. Preise und Leistungen sowie Änderungen der Kunden- bzw. Übernachtungszahl 

1.    Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste und schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das A10 Apartmenthaus berechtigt, angemessene Preisänderungen vorzunehmen. Das A10 Apartmenthaus kann vom Auftraggeber und/oder vom Dritten jederzeit eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

2.    Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räume nicht verfügbar sein, so ist das A10 Apartmenthaus verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

3.    Der Kunde verpflichtet sich, das A10 Apartmenthaus unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung, sei es auf Grund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des A10 Apartmenthauses zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum A10 Apartmenthaus aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des A10 Apartmenthauses. Verletzt der Auftraggeber diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne solche Einwilligung, hat das A10 Apartmenthaus das Recht, diese Veranstaltung abzusagen.

4.    Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen acht Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Das A10 Apartmenthaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

5.    Bei Zahlungsverzug ist das A10 Apartmenthaus berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem A 10 Apartmenthaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des A10 Apartmenthauses


1.    Buchungsstornierung ist bis zu 48 Stunden vor dem Beginn der Beherbergungsleistungen kostenfrei.

2.     Falls der Kunde die Anzahlung bezahlt hat und möchte den Vertrag kurzfristig (weniger als 48 Stunden vor Beginn der Beherbergungsleistungen) stornieren, dann wird die Anzahlung nicht rückerstattet.


3.    Es besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das A10 Apartmenthaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das A10 Apartmenthaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 50% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung  sowie für Pauschalarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe in Anspruch entstanden ist.


VI. Rücktritt des A10 Apartmenthauses

1.    Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das A10 Apartmenthaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des A10 Apartmenthaus mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2.    Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom A10 Apartmenthaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das A10 Apartmenthaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.    Ferner ist das A10 Apartmenthaus berechtigt, aus sachlich, gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

-     Höhere Gewalt oder vom Hotel nicht vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages  unmöglich  machen;

-    Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falsche Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder Aufenthaltszweck sein

-    das A10 Apartmenthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des A10 Apartmenthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des A10 Apartmenthauses zuzurechnen ist;

-    Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;


VII. Haftung des A10 Apartmenthauses

1.    Für zurückgebliebene Sachen des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.

2.    Soweit dem Auftraggeber ein Stellplatz in der Apartmentanlage zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Es besteht keine Überwachungspflicht des A10 Apartmenthauses.

3.    Das A10 Apartmenthaus haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des A10 Apartmenthauses auftreten, wird sich das Haus auf unverzügliche Rüge des Auftraggebers bemühen, für Abhilfe zu sorgen.

4.    Das A10 Apartmenthaus haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Auftraggeber nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

5.    Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger vom A10 Apartmenthaus nicht zu vertretender Hinderungsgründe oder beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des A10 Apartmenthauses, behält sich das Haus das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber ein Anspruch, z.B. auf Schadenersatz, zusteht.


VIII. Haftung des Kunden

1.    Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Auftraggeber dem A10 Apartmenthaus, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des A10 Apartmenthauses liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Auftraggeber nachzuweisen ist.

2.    Im gesamten Apartmenthaus gilt uneingeschränktes Rauchverbot! Das Rauchen im Zimmer ist ein Kündigungsgrund ohne Anspruch auf Ersatz des Mietpreises. Zuzüglich kann eine Grundreinigung für das Zimmer in der Höhe von 150 € berechnet werden. Das Rauchen ist erlaubt im Außenbereich der Anlage.

3.    Veranstaltungen jeglicher Art sind im A10 Apartmenthaus untersagt. 


IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1.    Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden mit einer elektrischen Leistung größer als 2 kW unter Nutzung des Stromnetzes des A10 Apartmenthauses bedarf dessen schriftlicher Zustimmung.

2.    Störungen an vom A10 Apartmenthaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden soweit möglich sofort beseitigt. Eine Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann aus diesem Grunde nicht vorgenommen werden.


X. Zimmerbereitstellung

1.    Gebuchte Zimmer stehen dem Auftraggeber ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr geräumt sein.

2.    Der Auftraggeber erhält keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/ Apartments oder Räumlichkeiten.

XI. Schlussbestimmungen

1.    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3.    Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des A10 Apartmenthauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des A10 Apartmenthauses.

4.    Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.

5.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Stand: 21. Dezember 2016

www.a10apartmenthaus.de
Am Theresenhof 3
15834 Rangsdorf
 
Ansprechpartner: Frau Lorch
Tel.: 033708740426
Handy: 01723131098
E-mail: Lorchdisa-gmbh.de